Das Gesamtplanverfahren wurde im Zuge der Reform des Bundesteilhabegesetzes deutlich überarbeitet. Um die individuellen Bedarfslagen von Menschen mit Behinderungen zu ermitteln, wird in Niedersachsen und Bremen das sogenannte Bedarfsermittlungsverfahren Niedersachsen (BeNi 3.1) angewendet. Die Bedarfsermittlung und -überprüfung ist das maßgebliche Verfahren, in dem die Ziele und der Umfang der Leistungen der Eingliederungshilfe festgehalten werden.
Das Seminar beschäftigt sich mit folgenden Inhalten:
Inhalte
- Grundwissen zum Gesamtplanverfahren
- Die Grundzüge von BeNi 3.1
- Qualifizierte und Kompensatorische Assistenzleistungen
- Ziel- und Maßnahmenplanung
- Umsetzungsstand in der Praxis
- Praxisbeispiele
Zielgruppe: Fachkräfte in der Eingliederungshilfe
Lernergebnisse: Die Teilnehmenden erhalten rechtliches Basiswissen zum Gesamtplanverfahren in der Eingliederungshilfe, lernen die wichtigsten Aspekte des Bedarfsermittlungsinstrumentes BeNi kennen und können einen Bezug zur eigenen Praxis herstellen.