Mein Kind wird 18
Wenn mein Kind 18 Jahre alt wird, wird es volljährig. Mein Kind ist dann per Gesetzt für sich selber verantwortlich und entscheidet selbst. Kein anderer darf einfach so Entscheidungen für mein Kind treffen. Auch ich als Mutter oder Vater nicht.
Was passiert aber, wenn mein Kind auf Grund seiner Beeinträchtigung nicht vollumfänglich für sich selber handeln und entscheiden kann?
Es gibt zwei Möglichkeiten der Vertretung meines Kindes. Einmal die Vollmacht und einmal die Betereuung. Was eine Betreuung beinhalte, was eine*e Betreuer*in tun darf, ist Thema dieser Veranstaltung. Und wann besteht die Möglichkeit, zur Unterstützung eine Vollmacht zu erteilen?
Zielgruppe/Voraussetzungen: Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung
Lernergebnisse: Nach der Veranstaltung haben Sie Kenntnisse über die unterschiedlichen Möglichkeiten der weiteren Betreuung Ihres volljährigen Kindes.